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5.5 Zimmer Haus

in 9466 Sennwald

4 MonateZu verkaufen
VerkaufspreisCHF 770’000.-
Wohnfläche

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Adresse

9466 Sennwald

Anzahl Zimmer

5.5

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5.5 Zimmer Einfamilienhaus

Es handelt sich hierbei um eine,konkursamtliche Grundstücksteigerung.,,Beim genannten Kaufpreis handelt es sich lediglich um die,konkursamtliche Schätzung.,Weitere Informationen zum Objekt und zuranstehenden Steigerung (insbesondere die geltenden Steigerungsbedingungen)finden Sie auf unserer Homepage.,Ort der Steigerung,Buchserhof, Grünaustrasse 2, 9470 Buchs,Datum der Steigerung,Dienstag, 21. April 2026, 10.00 Uhr,Steigerungsobjekt,Grundbuch Sennwald Gemeinde Sennwald, Selbständiges und dauerndes Recht Nr. D30039 zulasten Grundstück Nr. 3504, Plan Nr. 49, Läui, Gesamtfläche 649 m², Baurecht für Wohnhaus 06.09.2010 Beleg 422 SP 16/030, Wohnhaus Vers.-Nr. 3864, Frist bis: 06.09.2109, Mutationsnr. BB002455, 13.03.2024 Beleg 145,Konkursamtliche Schätzung: Fr. 770’000.00,Der in diesem Inseratgenannte "Preis" ist nicht als Kaufpreis zu verstehen. Es handelt sich beim genannten Betraglediglich um den bei der konkursamtlichen Schätzung festgestellten Marktwert. Es wird einekonkursamtliche Steigerung, ohne Mindestkaufpreis, durchgeführt.,Bemerkungen,a) Das Steigerungsobjekt kann ausschliesslich am Freitag, 27. März 2026, zwischen 14.00 und 15.00 Uhr besichtigt werden.,b) Weitere Informationen zum Steigerungsobjekt finden Sie unter www.konkurs.sg.ch.,c) Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Abrechnung am Zuschlagspreis eine Anzahlung von Fr. 100’000.00 in bar oder durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu leisten (Details siehe Ziffer 14 der Steigerungsbedingungen). Die Restzahlung ist bis spätestens am Montag, 4. Mai 2026 durch Überweisung an das Konkursamt St.Gallen zu bezahlen.,d) Es wird ausdrücklich auf Art. 257 ff. SchKG, Art. 130 ff. VZG, Art. 71 ff. KOV, sowie auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (SR 211.412.41; abgekürzt BewG) und die dazugehörende Verordnung (SR 211.412.411; abgekürzt BewV) verwiesen.,Mehr anzeigen
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