Dieses Inserat wird nicht von properti verwaltet. Die Angaben stammen von Dritten und können abweichen. Bitte prüfen Sie die Originalanzeige.

3 Zimmer Wohnung

in 8953 Dietikon

16 TageZu verkaufen
VerkaufspreisPreis auf Anfrage
Wohnfläche

Kennen Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie?

Jetzt kostenlose Online-Schätzung erhalten.

Immobilienwert erhalten

Übersicht

Adresse

8953 Dietikon

Anzahl Zimmer

3

Etage

0. Etage

Eigentümer kontaktieren via

homegate
homegateOriginale Inseratsplattform
Kontakt
immoscout24
immoscout24Originale Inseratsplattform
Kontakt

Interessieren Sie sich für ähnliche Objekte?

Lassen Sie sich informieren, sobald passende Immobilien auf den Markt kommen.

Konditionen

Verkaufspreis

Preis auf Anfrage

Merkmale und Ausstattung

Info IconDie vollständige Liste der Merkmale und Ausstattungen finden Sie im Originalinserat.

Balkonfläche

Versteigerung einer 3 Zimmer Gartenwohnung in Dietikon

In einer Grundpfandverwertung erfolgt eine Versteigerung über das Betreibungsamt Dietikon.Steigerungsobjekt3 Zimmerwohnung mit Gartenzugang im EG (Hochparterre), Vorstadtstrasse 1, 8953 DietikonGrundbuch Blatt Nr. 6970, EGRID 667709848613Stockwerkeigentum 114/1000 Miteigentum am Grundstück Blatt 6904, Kat. Nr. 11304, EGRID CH475577706149Besichtigungen der LiegenschaftDienstag, 18. August 2026, 14.00 Uhr und Mittwoch, 4. November 2026, 15.00 UhrBesammlung beim Eingang der Vorstadtstrasse 1, 8953 DietikonAuflegung der Steigerungsbedingungen und des Lastenverzeichnissesvom 5. Oktober 2026 bis 14. Oktober 2026 auf dem Betreibungsamt Dietikon (telefonische Voranmeldung nötig)Tag und Zeit der SteigerungDonnerstag, 19. November 2026, 14.00 UhrSteigerungslokalBetreibungsamt Dietikon, Neumattstrasse 24, 8953 Dietikon, SitzungszimmerRechtskräftige betreibungsamtliche SchätzungCHF 670'000.00Die Verwertung erfolgt auf Verlangen der Grundpfandgläubigerin an 1. Pfandstelle.Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 50'000.00 zu leisten:a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen unterstehenden Bank, zugunsten des Betreibungsamtes Dietikon, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, oderb) CHF 50'000.00 in barDie Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH10 0900 0000 8001 6606 1, Betreibungsamt Dietikon, Neumattstrasse 24, 8953 Dietikon) oder bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Steigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 14 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wurde.Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen.Wir fordern hiermit die Pfandgläubiger (und die übrigen Beteiligten) auf, ihre Ansprüche am Grundstück, insbesondere auch für Zinsen (beim Schuldbrief gemäss Art. 818 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen) und Kosten, bis zum 3. September 2026 beim Betreibungsamt Dietikon, anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt ist, allenfalls für welchen Betrag und auf welchen Termin.Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht in die öffentlichen Bücher eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind.Im übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.
Info IconDiese Beschreibung wurde automatisch durch eine KI erstellt. properti übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
homegate
immoscout24
Auf 2 Portalen verfügbar