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Notarkosten beim Immobilienverkauf inkl. Tabelle mit Werten pro Kanton Schweiz 2026

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Notarkosten beim Immobilienkauf: Das gilt 2026 in der Schweiz

Notarkosten beim Immobilienverkauf inkl. Tabelle mit Werten pro Kanton Schweiz 2026

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Keyfacts:

  • Die Notariatsgebühren sind kantonal geregelt und variieren je nach System (Amts- oder freies Notariat) erheblich.
  • In der Deutschschweiz ist die hälftige Teilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer die gängige Praxis.
  • Neue gesetzliche Regelungen per 2026 stärken die Transparenz bei Beurkundungen und die Rechte bei Baumängeln.

Der Verkauf oder Erwerb einer Liegenschaft ist für alle Beteiligten ein bedeutender Meilenstein in der persönlichen Finanzplanung. Neben dem eigentlichen Kaufpreis spielen die Nebenkosten eine entscheidende Rolle für die Kalkulation beider Parteien. Besonders die Notarkosten sowie die damit verbundenen Grundbuchgebühren und Handänderungssteuern fallen ins Gewicht. Da das Notariatswesen in der Schweiz kantonal geregelt ist, ergeben sich teils massive Unterschiede in der Kostenstruktur, die bei einer Transaktion im Jahr 2026 zwingend berücksichtigt werden sollten.


Wie funktioniert das Notariatssystem in der Schweiz?


In der Schweiz existieren je nach Kanton unterschiedliche Systeme, die direkten Einfluss auf die Gebührengestaltung haben. Grundsätzlich übernimmt der Notar die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags – ein Schritt, der für die rechtliche Gültigkeit jedes Immobiliengeschäfts zwingend erforderlich ist.


  • Amtsnotariat (z. B. Zürich, Schaffhausen): Die Beurkundung erfolgt durch staatliche Stellen. Die Gebühren sind meist fix und vergleichsweise niedrig (oft ca. 0.1 % des Kaufpreises).
  • Freies Notariat (z. B. Bern, Aargau, Basel-Stadt): Privat tätige Notare führen die Beurkundungen durch. Die Honorare sind in kantonalen Gebührenverordnungen festgelegt.
  • Lateinisches Notariat (Westschweiz und Tessin): Der Notar hat hier oft eine umfassendere beratende Funktion, was sich in prozentualen Sätzen niederschlägt, die meist von der Käuferschaft getragen werden.

Wie hoch sind die Notariats- und Grundbuchgebühren pro Kanton?


Die folgende Tabelle gibt einen Richtwert für die Gebühren bei einem Standardgeschäft (Stand Mai 2026). Diese Kosten fallen zusätzlich zu allfälligen Handänderungssteuern an.


KantonNotariatsgebühren (ca.)Grundbuchgebühren (ca.)Übliche Kostentragung
Aargau0.25%0.15%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Appenzell AR0.3%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Appenzell IR0.25%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Basel-Landschaft0.2%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Basel-Stadt0.35%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Bern0.5%0.15%Meist Käufer
Freiburg0.3%0.3%Käufer
Genf0.4%1.1% (inkl. Reg.)Käufer
Glarus0.2%0.35%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Graubünden0.4%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Jura0.5%0.3%Käufer
Luzern0.2%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Neuenburg0.5%0.3%Käufer
Nidwalden0.25%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Obwalden0.25%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Schaffhausen0.35%0.35%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Schwyz0.1%0.1%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Solothurn0.35%0.2%Meist Käufer
St. Gallen0.25%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Tessin0.8%0.2%Käufer
Thurgau0.25%0.15%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Uri0.2%0.2%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Waadt0.2%0.3%Käufer
Wallis0.5%0.3%Käufer
Zug0.3%0.4%Je 50% (Käufer/Verkäufer)
Zürich0.1%0.1%Je 50% (Käufer/Verkäufer)

Hinweis: In Kantonen mit hälftiger Teilung halbiert sich die individuelle Belastung für Eigentümer und Käufer. Bei einem Objektwert von CHF 1’000’000 und einer Gebühr von 0.2% trägt jede Partei CHF 1’000.


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Wer muss die Notarkosten beim Immobilienverkauf bezahlen?


Die Verteilung der Kosten ist gesetzlich nicht starr vorgeschrieben, folgt jedoch regionalen Gepflogenheiten. Für die Verkäuferschaft ist dies ein zentraler Punkt in den Verkaufsverhandlungen. Während in weiten Teilen der Deutschschweiz die Kosten geteilt werden, ist es in der Westschweiz (z. B. Genf oder Waadt) üblich, dass die Käuferseite sämtliche Gebühren übernimmt. Eine klare vertragliche Regelung im Reservationsvertrag verhindert Unklarheiten am Beurkundungstermin.


Welche rechtlichen Neuerungen gelten 2026 für Eigentümer?


Per 1. Januar 2026 traten Anpassungen im Bauvertragsrecht in Kraft, die auch die Gestaltung von Liegenschaftsübertragungen beeinflussen:


  • Stärkung bei Baumängeln: Bei der Veräusserung von Neubauten oder frisch sanierten Objekten müssen Verkäufer die gestärkten Rügefristen (60 Tage) und Nachbesserungsrechte beachten.
  • Rechtssicherheit: Der Notar stellt sicher, dass diese Bestimmungen im Kaufvertrag korrekt abgebildet werden, um beide Seiten rechtlich abzusichern und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Wie bereite ich mich optimal auf den Notartermin vor?


Um den Prozess effizient zu gestalten und zusätzliche Gebühren durch administrativen Mehraufwand zu vermeiden, sollten Eigentümer folgende Punkte klären:


  • Dokumente bereitstellen: Aktueller Grundbuchauszug, Katasterplan und Gebäudeversicherungsausweis sollten griffbereit sein.
  • Schuldbriefe klären: Prüfung, ob bestehende Schuldbriefe gelöscht, erhöht oder durch die Käuferschaft übernommen werden. Eine Übernahme spart oft erhebliche Neuerrichtungskosten von 0.1 bis 0.3% der Pfandsumme.
  • Kostenverteilung fixieren: Eine frühzeitige Einigung über die Aufteilung der Notariats- und Grundbuchkosten im Vorvertrag schafft Vertrauen und Planungssicherheit.

Fazit: Transparenz schützt vor Überraschungen


Die Notarkosten in der Schweiz bleiben auch im Jahr 2026 ein komplexes Feld, das stark von kantonalen Regelungen geprägt ist. Für Eigentümer ist es entscheidend, die regionalen Gepflogenheiten der Kostenteilung zu kennen und diese bereits in die Preisverhandlungen einzubeziehen. Durch die gesetzlichen Neuerungen per Anfang 2026 hat die Präzision im Kaufvertrag – insbesondere bei Gewährleistungen und Mängelrechten – weiter an Bedeutung gewonnen. Eine gründliche Vorbereitung der Unterlagen und eine klare Kommunikation über die Übernahme von Schuldbriefen können die Transaktionskosten spürbar senken und einen reibungslosen Eigentumswechsel garantieren.


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FAQ


Sind Notarkosten beim Immobilienverkauf zwingend vorgeschrieben?

Ja. Ein Immobilienverkauf ist in der Schweiz nur dann rechtsgültig, wenn der Kaufvertrag öffentlich beurkundet wird. Diese Beurkundung erfolgt durch einen Notar oder ein kantonales Amtsnotariat. Ohne diesen Schritt ist weder der Vertrag gültig noch kann der Eigentumsübergang im Grundbuch erfolgen. Notarkosten sind daher keine optionale Ausgabe, sondern ein fester Bestandteil jedes Immobilienverkaufs.

Unterscheiden sich Notarkosten je nach Kanton?

Die Notarkosten sind kantonal geregelt und können sich je nach Standort deutlich unterscheiden. Während in einigen Kantonen fixe Tarife gelten, besteht in anderen ein gewisser Spielraum oder die Abwicklung erfolgt über ein Amtsnotariat. Auch die Organisation des Notariats – freie Wahl oder Zuweisung – ist kantonal unterschiedlich. Für Eigentümer lohnt es sich deshalb, die regionalen Regelungen frühzeitig zu klären, um realistisch planen zu können.

Fallen zusätzlich zu den Notarkosten weitere Gebühren an?

Ja. Neben den eigentlichen Notarkosten entstehen in der Regel auch Gebühren für den Grundbucheintrag des neuen Eigentümers. Diese Kosten werden separat erhoben und sind ebenfalls kantonal geregelt. In der Verkaufsplanung sollten Notar- und Grundbuchgebühren gemeinsam betrachtet werden, da sie inhaltlich eng zusammenhängen und zeitlich meist gleichzeitig anfallen.

Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.


Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.

Author
Deborah Lattarulo
Deborah Lattarulo verantwortet als Senior Content Manager bei properti die strategische Content-Entwicklung für den modernen Immobilienmarkt. Durch ihre Tätigkeit bei diversen Immobilienunternehmen verfügt sie über ein tiefgreifendes Verständnis für die Bedürfnisse von Käufern und Verkäufern. Als Autorin kombiniert sie diese praktische Erfahrung mit fundiertem Fachwissen, um relevante Einblicke und Orientierungshilfe in der Schweizer Immobilienwelt zu bieten.

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