properti

Visualisierung zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft mit Kantonswappen, digitalen Finanzdaten und Immobilien-Symbol – im Kontext eines Blogbeitrags von properti

Bleiben Sie informiert mit unseren kostenlosen Artikeln:

  • Tipps zu Kauf und Verkauf
  • Neuigkeiten aus dem Immobiliensektor
  • Marktstudien

Inhaltsverzeichnis

Grundstückgewinnsteuer in Basel-Landschaft: Was Eigentümer wissen müssen

Visualisierung zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft mit Kantonswappen, digitalen Finanzdaten und Immobilien-Symbol – im Kontext eines Blogbeitrags von properti

Inhaltsverzeichnis

* Dies ist eine digitale Stimme. Einige Texte werden möglicherweise nicht perfekt ausgesprochen.

Wer im Kanton Basel-Landschaft eine Immobilie verkauft, sollte sich frühzeitig mit der Grundstückgewinnsteuer auseinandersetzen. Denn sobald beim Verkauf ein Gewinn entsteht, erhebt der Kanton eine Steuer auf diesen Betrag. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie die Grundstückgewinnsteuer in Basel-Landschaft berechnet wird, wann sie fällig ist, welche Abzüge möglich sind und worin sich Basel-Landschaft von Basel-Stadt unterscheidet.


Was ist die Grundstückgewinnsteuer?


Die Grundstückgewinnsteuer ist eine kantonale Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien. Sie wird fällig, wenn der erzielte Verkaufspreis die sogenannten Anlagekosten übersteigt. Dazu gehören der ursprüngliche Kaufpreis, wertvermehrende Investitionen sowie Nebenkosten beim Erwerb.


Formel: Verkaufspreis – Anlagekosten = steuerbarer Gewinn


Zu den Anlagekosten zählen unter anderem:

  • Kaufpreis der Liegenschaft
  • wertvermehrende Umbauten (z. B. neue Küche, Anbau, energetische Sanierung)
  • Erwerbsnebenkosten (Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren)
  • Verkaufsnebenkosten (Maklerprovision, Inserate, Vorfälligkeitsentschädigung)

Die Steuerpflicht liegt beim Verkäufer – unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet war.


Wer muss die Steuer zahlen – und wann wird sie fällig?


Die Steuerpflicht entsteht für jede natürliche oder juristische Person, die eine Immobilie in Basel-Landschaft mit Gewinn verkauft. Sie wird mit der Eigentumsübertragung im Grundbuch fällig. Die Steuerverwaltung Basel-Landschaft berechnet den steuerbaren Gewinn und verschickt eine separate Veranlagungsverfügung. Diese ist üblicherweise innert 30 Tagen zu begleichen.


Hinweis: Oft wird ein Teil des Verkaufspreises zurückbehalten, bis die Steuer vollständig bezahlt ist – zum Beispiel durch Treuhandregelungen beim Notar.


Wie wird die Steuer in Basel-Landschaft berechnet?


In Basel-Landschaft erfolgt die Besteuerung progressiv. Das bedeutet:


  • Je höher der Gewinn, desto höher der Steuersatz.
  • Je länger die Haltedauer, desto geringer fällt der Satz aus.

Der Kanton fördert damit langfristigen Immobilienbesitz und erschwert spekulative Kurzverkäufe. Wer eine Liegenschaft mehr als 20 Jahre hält, profitiert von einer deutlichen Steuerreduktion.


Berechnen Sie jetzt die Steuer mit dem properti Grundstückgewinnsteuer-Rechner.

Jetzt berechnen


Beispielhafte Steuersätze in Basel-Landschaft:


BesitzdauerEffektiver Steuersatz (ca.)
< 2 Jahre  bis 40 %
2–5 Jahre25–35 %
5–10 Jahre18–28 %
10–20 Jahre10–18 %
> 20 Jahreunter 10 % möglich

Die exakten Werte richten sich nach einer kantonalen Tariftabelle. Ein Steuerrechner oder die Beratung durch eine Fachperson kann hier helfen.


Tarif für die Grundstücksgewinnsteuer


https://www.estv2.admin.ch/stp/kb/bl-de.pdf (Seite 22)


Welche Abzüge sind möglich?


Damit Sie Ihre Steuerlast möglichst gering halten, können Sie verschiedene abzugsfähige Kosten geltend machen. Diese verringern den steuerbaren Gewinn:


  • Erwerbsnebenkosten: Notariats- und Grundbuchgebühren
  • Wertvermehrende Investitionen: z. B. neuer Balkon, energetische Sanierung, Badumbau
  • Verkaufskosten: Maklerhonorar, Inserate, Vorfälligkeitsentschädigung bei Hypotheken

Wichtig: Nur belegte und dokumentierte Kosten sind abzugsfähig. Es lohnt sich also, alle Rechnungen über die Jahre aufzubewahren.


Wie kann man die Grundstückgewinnsteuer reduzieren?


Neben den klassischen Abzügen gibt es weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung:


  • Ersatzbeschaffung: Wird innert zwei Jahren eine neue, selbstgenutzte Liegenschaft erworben und der Verkaufserlös vollständig reinvestiert, kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden.
  • Lange Haltedauer: Wer seine Immobilie lange behält (z. B. über 20 Jahre), profitiert automatisch von tiefen Steuersätzen.
  • Unentgeltliche Übertragungen: Bei Schenkungen oder Erbschaften fällt keine Steuer an. Die latente Steuerpflicht geht jedoch auf den neuen Eigentümer über.
  • Scheidung und güterrechtliche Teilung: Auch hier kann eine Steuerbefreiung gelten – je nach Ausgestaltung.

Unterschiede zu Basel-Stadt


Trotz geografischer Nähe unterscheidet sich die Besteuerung in Basel-Landschaft in einigen Punkten von jener in Basel-Stadt:


MerkmalBasel-StadtBasel-Landschaft
Max. Steuersatzbis 50 %bis 40 %
Handänderungssteuerja (2,5 %, meist Käufer)nein
Steuerprogressionstark bei kurzer Haltedauermoderater
Gemeindebeteiligungkeineja (Steueranteil für Gemeinden)

Basel-Landschaft verzichtet auf eine Handänderungssteuer und zeigt sich im Vergleich bei der Progression leicht moderater. Zudem fliessen Teile der Grundstückgewinnsteuer den jeweiligen Gemeinden zu.


Fazit: Vorausschauend handeln spart Geld


Der Verkauf einer Immobilie in Basel-Landschaft kann steuerlich spürbare Folgen haben. Wer jedoch rechtzeitig plant, alle Abzüge dokumentiert und mögliche Aufschübe kennt, kann die Steuerbelastung deutlich senken.


Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft ausfallen könnte? Unsere Expertinnen und Experten bei properti beraten Sie gerne – transparent, kompetent und persönlich.

Jetzt Termin vereinbaren



Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.

Author
Deborah Lattarulo
Deborah Lattarulo verantwortet als Senior Content Manager bei properti die strategische Content-Entwicklung für den modernen Immobilienmarkt. Durch ihre Tätigkeit bei diversen Immobilienunternehmen verfügt sie über ein tiefgreifendes Verständnis für die Bedürfnisse von Käufern und Verkäufern. Als Autorin kombiniert sie diese praktische Erfahrung mit fundiertem Fachwissen, um relevante Einblicke und Orientierungshilfe in der Schweizer Immobilienwelt zu bieten.

Weitere Artikel zum Thema Immobilienmarkt, Kaufen, Mieten

Erbrecht Schweiz – 5 häufige Streitfälle um das Immobilienerbe

Mehr lesen

Altersgerechtes Wohnen: Strategien für Schweizer Eigentümer

Mehr lesen

Immobilienverkauf: Ist 2026 der optimale Zeitpunkt?

Mehr lesen

Notarkosten beim Immobilienkauf: Das gilt 2026 in der Schweiz

Mehr lesen

Fragen? Vereinbaren Sie jetzt einen kostenlosen Beratungstermin oder rufen Sie uns an:

Ihr Download:
Checkliste für den Umzug steht fast bereit!

Dank unserer hilfreichen Checkliste geht bei Ihrem Umzug nichts verloren.

Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten wir gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen zu unserem Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere zu Ihren Rechten als betroffene Person, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie haben uns vertraut

Aarau

4.3 | 35 Bewertungen

Basel

4.3 | 56 Bewertungen

Bern

4.5 | 81 Bewertungen

Burgdorf

4.6 | 19 Bewertungen

Luzern

4.3 | 35 Bewertungen

Lugano

0 Bewertungen

Muttenz

0 Bewertungen

Solothurn

4.8 | 53 Bewertungen

St. Gallen

4 | 65 Bewertungen

Waadt

0 Bewertungen

Zug

4.8 | 53 Bewertungen

Zürich

4.5 | 1598 Bewertungen

Sind Sie bereits unser Kunde? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit und helfen Sie uns, unsere Immobiliendienstleistungen in der Schweiz zu verbessern.

Sie haben eine Frage?
Unsere Expert:innen freuen sich auf Ihren Anruf.

+41 44 578 90 15

Kundenbewertungen in der Übersicht

Aarau

4.3 | 35 Bewertungen

Basel

4.3 | 56 Bewertungen

Bern

4.5 | 81 Bewertungen

Burgdorf

4.6 | 19 Bewertungen

Luzern

4.3 | 35 Bewertungen

Lugano

0 Bewertungen

Muttenz

0 Bewertungen

Solothurn

4.8 | 53 Bewertungen

St. Gallen

4 | 65 Bewertungen

Waadt

0 Bewertungen

Zug

4.8 | 53 Bewertungen

Zürich

4.5 | 1598 Bewertungen
Theme Version: 1.1.4