Ihre umfassende Checkliste zur Anpassung des Mietzinses
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Eine Mietzinserhöhung ist möglich, wenn der Referenzzinssatz um mindestens 0,25 % steigt, wertvermehrende Investitionen oder energetische Verbesserungen durchgeführt wurden, Betriebs- und Unterhaltskosten gestiegen sind oder eine Teuerung nachgewiesen wird. In bestimmten Fällen kann auch ein Vergleich mit ähnlichen Objekten im Ort eine Erhöhung rechtfertigen.