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Immobilie im Konkubinat: Rechtliche und finanzielle Aspekte für unverheiratete Paare

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* Dies ist eine digitale Stimme. Einige Texte werden möglicherweise nicht perfekt ausgesprochen.

Der Immobilienkauf als unverheiratetes Paar, das in einer Konkubinatsgemeinschaft lebt, bringt einige rechtliche und finanzielle Herausforderungen mit sich. Während verheiratete Paare in der Schweiz durch das Zivilrecht stark geschützt sind, müssen unverheiratete Paare selbst rechtliche Vorkehrungen treffen, um ihre Interessen zu sichern. Hierbei spielen die Eigentumsform, finanzielle Regelungen und die Absicherung für den Todesfall oder eine Trennung eine wichtige Rolle.


Eigentumsformen für unverheiratete Paare


Beim Immobilienkauf haben Paare im Konkubinat in der Regel zwei Hauptoptionen:


  1. Miteigentum: Jeder Partner wird als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen und besitzt einen bestimmten Anteil an der Immobilie, der in der Regel den finanziellen Beiträgen entspricht. Diese Eigentumsform ist klar und einfach zu regeln, insbesondere bei einer Trennung, da die Anteile genau festgelegt sind. Jeder Partner haftet für seinen eigenen Anteil an der Hypothek.
  2. Gesamteigentum: Hierbei gehört die Immobilie beiden Partnern gemeinschaftlich, ohne festgelegte Anteile. Dies bedeutet, dass beide Partner die volle Verantwortung für die Immobilie tragen, was im Falle einer Trennung zu Schwierigkeiten führen kann, da das Eigentum nur als Ganzes veräussert werden kann. Diese Form wird in der Schweiz seltener genutzt, ist jedoch möglich.

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Der Konkubinatsvertrag: Eine notwendige Absicherung


Um Konflikte zu vermeiden und sich rechtlich abzusichern, ist es ratsam, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Dieser Vertrag regelt wichtige Aspekte wie:


  • Eigentumsverhältnisse: Wer besitzt welchen Anteil an der Immobilie? Wie werden zukünftige Zahlungen, wie Hypothekenraten oder Renovierungen, aufgeteilt?
  • Finanzielle Verpflichtungen: Klärung, wer welche Kosten übernimmt, um im Streitfall abgesichert zu sein.
  • Trennungsfall: Was passiert mit der Immobilie, wenn sich das Paar trennt? Wer behält die Immobilie oder wird sie verkauft?

Ohne einen solchen Vertrag besteht das Risiko, dass bei einer Trennung Streitigkeiten entstehen, die zu langwierigen und teuren rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Vorsorgewelten im Konkubinat

Steuerliche und erbrechtliche Aspekte


Im Gegensatz zu verheirateten Paaren profitieren unverheiratete Paare nicht von steuerlichen Erleichterungen. Erbschaftssteuer kann bei unverheirateten Paaren in der Schweiz hoch ausfallen, je nach Kanton zwischen 10 % und 50 %. Um diese Belastung zu mindern, sollten Paare frühzeitig über Testamente und Lebensversicherungen nachdenken, um den hinterbliebenen Partner finanziell abzusichern. Ohne ein Testament hat der überlebende Partner keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe, was bedeutet, dass die Immobilie im Todesfall an die gesetzlichen Erben des verstorbenen Partners fällt.


Trennung: Was passiert mit der Immobilie?


Bei einer Trennung stellt sich die Frage, was mit der Immobilie und der Hypothek geschieht. Im Fall des Miteigentums hat jeder Partner Anrecht auf seinen Anteil, was einen Verkauf der Immobilie oder die Auszahlung eines Partners durch den anderen erleichtert. Bei Gesamteigentum ist die Situation komplizierter, da die Immobilie als Ganzes behandelt wird, was bedeutet, dass beide Partner sich einigen müssen, ob die Immobilie verkauft oder von einem Partner übernommen wird.


Hypothek und Finanzierung im Konkubinat


Unverheiratete Paare sind oft solidarisch haftbar für die Hypothek, was bedeutet, dass beide Partner für die gesamten Schulden aufkommen müssen, auch wenn einer von ihnen nicht mehr in der Lage ist, seinen Anteil zu zahlen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Paare sicherstellen, dass die finanzielle Aufteilung klar geregelt ist und möglicherweise alternative Sicherheiten, wie Lebensversicherungen, in Betracht ziehen.


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Fazit


Der Immobilienkauf im Konkubinat erfordert eine sorgfältige rechtliche und finanzielle Planung. Ein Konkubinatsvertrag bietet unverheirateten Paaren in der Schweiz eine wichtige Absicherung und regelt im Voraus die Eigentums- und Finanzierungsfragen. Darüber hinaus ist es ratsam, über erbrechtliche Vorkehrungen wie Testamente nachzudenken, um den überlebenden Partner abzusichern. Eine professionelle Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar kann hierbei helfen, potenzielle Fallstricke zu vermeiden und den Immobilienkauf sicher zu gestalten.


Rechtlicher Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert, können aber keine individuelle Rechtsberatung ersetzen. Es wird empfohlen, bei spezifischen rechtlichen Fragen professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.


Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.

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