Keyfacts:
- Bei Annahme der Vorlage könnte eine schriftliche Zustimmung der Vermieter:innen bei der Untermiete zur Pflicht werden.
- Vermieter:innen könnten mehr Spielraum erhalten, Untermieten abzulehnen.
- Mietende müssten mögliche Änderungen, wie eine Erhöhung des Untermietzinses, künftig melden.
Abstimmung Untermiete – knapp abgelehnt!
Die Schweizer Bürger haben am Sonntag über die Änderung im Obligationenrecht zur Untermiete abgestimmt und die Vorlage mit knapper Mehrheit (51,6%) abgelehnt.
Am 24. November 2024 stimmten die Schweizer Stimmberechtigten über eine bedeutende Änderung des Obligationenrechts ab. Das Thema: Strengere Regelungen für die Untermiete. Was bedeutet das für Vermieter:innen und Mieter:innen? Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Die geplanten Änderungen im Überblick
Falls die Vorlage angenommen wird, treten folgende Neuerungen in Kraft:
- Schriftliche Erlaubnis der Vermietenden
Eine Untermiete ist künftig nur noch mit einer schriftlichen Zustimmung der Vermieter:innen möglich. Mieter:innen müssen ein schriftliches Gesuch einreichen, das entweder eine gültige elektronische oder handschriftliche Unterschrift enthält. Ohne diese Erlaubnis ist eine Untervermietung untersagt. - Pflicht zur Information über Änderungen
Änderungen an der Untermiete, wie beispielsweise eine Erhöhung des Untermietzinses, müssen den Vermieter:innen gemeldet werden. Dies schafft mehr Transparenz im Mietverhältnis. - Gründe für die Ablehnung einer Untermiete
Vermieter:innen erhalten mehr Spielraum, eine Untermiete abzulehnen, insbesondere in folgenden Fällen:- Untermietdauer: Die Untermiete soll länger als zwei Jahre dauern.
- Sonstige Ablehnungsgründe: Auch Gründe, die nicht explizit im Gesetz genannt sind, können eine Ablehnung rechtfertigen.
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Vorteile für Vermieter:innen
Für Vermieter:innen bringt eine Gesetzesänderung mehr Kontrolle und Transparenz in die Verwaltung ihrer Immobilien. Die Möglichkeit, eine Untermiete abzulehnen, wenn sie länger als zwei Jahre dauert oder wenn andere – auch nicht ausdrücklich genannte – Gründe vorliegen, stärkt ihre Entscheidungsfreiheit. Dies kann dazu beitragen, potenziellen Missbrauch oder problematische Konstellationen im Mietverhältnis zu vermeiden. Gleichzeitig könnten Vermieter:innen durch die neuen Regeln sicherstellen, dass die Nutzung ihrer Immobilie ihren Vorstellungen entspricht. Dennoch besteht das Risiko, dass strengere Regeln zu vermehrten Konflikten zwischen Mietenden und Vermietenden führen, insbesondere wenn Ablehnungsgründe subjektiv interpretiert werden. Ein guter Dialog und klare Kommunikation zwischen beiden Parteien werden in Zukunft noch wichtiger, um Streitigkeiten vorzubeugen.
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Was bedeutet das für Mietende?
Die geplanten Änderungen könnten die Flexibilität von Mietenden deutlich einschränken. Besonders betroffen sind Studierende, die für ein Semester ins Ausland gehen, oder Berufstätige, die vorübergehend eine neue Stelle antreten. Neben der Pflicht zur schriftlichen Erlaubnis der Vermieter:innen müssen auch Änderungen, wie ein höherer Untermietzins, gemeldet werden. Diese zusätzlichen Hürden könnten Untermieten als flexible Wohnlösung erheblich erschweren.
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Chancen und Risiken der Abstimmung
Befürworter:innen argumentieren, dass die neuen Regelungen die Rechte der Vermieter:innen stärken und Missbrauch vorbeugen. Kritiker:innen sehen jedoch potenzielle Nachteile, wie die Einschränkung von Flexibilität für Mieter:innen, was insbesondere in einer Stadt mit angespanntem Wohnungsmarkt wie Zürich problematisch sein könnte.
Pro-Argumente:
- Stärkung der Vermieterrechte
- Vorbeugung von Missbrauch
Contra-Argumente:
- Einschränkung der Flexibilität für Mieter:innen
- Potenzielle Konflikte durch subjektive Auslegung von Ablehnungsgründen
Gerade in einem angespannten Wohnungsmarkt könnte dies spürbare Auswirkungen haben.
Fazit: Abstimmung Untermiete Schweiz – Ihre Entscheidung zählt
Ob als Vermieter:in oder Mieter:in – diese Abstimmung könnte den Umgang mit Untermieten schweizweit nachhaltig verändern. Prüfen Sie die Details der Vorlage und wägen Sie die Auswirkungen auf Ihre persönliche Wohnsituation ab.
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