Berechnen Sie Ihre Steuer mit unserem Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Erhalten Sie eine Schätzung basierend auf aktuellen Marktanalysen und Immobiliendaten.
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Vermeiden Sie unerwartete Steuerbelastungen, da Sie Ihre Steuerlast im Voraus kennen.
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Nach Ausfüllen erhalten Sie die Angaben zur Grundstückgewinnsteuer und eine Schätzung Ihres Immobilienmarktwertes als PDF per Mail. In einem Anruf können Sie entscheiden, ob Sie das Ergebnis mit einem unserer Experten besprechen möchten.
Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Markt- und Entwicklungsdaten Ihrer Gemeinde und erkennen Sie die Veränderungen der letzten sechs Monate auf einen Blick.
MIt einem unserer zertifizierten Makler vor Ort
Marcel. V
April 2024
Wohnung zu verkaufen kein alltäglicher Akt
Eine Eigentumswohnung zu verkaufen ist kein alltäglicher Akt. Es gilt dabei sehr viel zu beachten. Der Liegenschaften Markt ist eine hochspezialisierte Nische in dem sich die höchste Professionalität und Expertise direkt mit einem guten Verkaufserlös auszahlt. Als wir uns entschlossen, unsere Eigentumswohnung zu verkaufen, war es deshalb für uns klar, dass wir als erstes eine professionelle Begleitung für dieses Geschäft finden mussten. Mit der properti AG haben wir die gewünschte Betreuung gefunden. Elena Dumrauf hat bei ihrem ersten Augenschein in unserer Wohnung überzeugt. Sie argumentierte sachlich überzeugend und ihr ganzer Auftritt strahlte freundliche Kompetenz aus.
Cristina
April 2024
Voll und ganz zufrieden
Wir hatten das Vergnügen, Luca Lauria für unseren Immobilienverkauf zu gewinnen, der im Umgang mit unseren Anforderungen und den Wünschen potenzieller Käufer hervorragende Arbeit geleistet hat. Er ist sehr freundlich und professionell, er hat uns regelmäßig über den Fortschritt informiert und uns mit Lösungen unterstützt. Auch wenn wir am Ende nicht genau das bekommen haben, was wir erwartet hatten, sind wir mit dem Ergebnis und der Art und Weise, wie es erreicht wurde, voll und ganz zufrieden.
Hans T.
Januar 2024
Kompetente Beratung und Begleitung vorbildlich
Mit den Leistungen von properti, vor allem von Frau Laura von Leliwa waren wir sehr zufrieden. Ihre kompetente Beratung und Begleitung war vorbildlich. Ich kann Sie nur empfehlen. Danke
Optimieren Sie Ihren Immobilienverkauf mit unseren umfassenden Checklisten. Halten Sie alle wichtigen Schritte im Überblick und vertrauen Sie auf unsere bewährten Expertentipps.
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Die Grundstückgewinnsteuer basiert auf dem erzielten Grundstücksgewinn, welcher sich aus der Differenz zwischen dem ursprünglichen Kauf- und dem aktuellen Verkaufspreis ergibt. Zusätzlich fliesst die Besitzdauer des Grundstücks in die Berechnung ein, und der ermittelte Gewinn wird einem entsprechenden Steuersatz unterworfen.
Die Dauer des Immobilienbesitzes hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der Grundstückgewinnsteuer. Generell gilt: Je länger die Immobilie im Besitz des Verkäufers war, desto niedriger fällt die Steuer aus. Einige Kantone erheben jedoch einen Steuerzuschlag bei einer Besitzdauer von weniger als 5 Jahren, um Spekulationen zu verhindern.Die Discounted Cash-Flow Methode (DCF) quantifiziert die erwarteten Einnahmen von Anlageimmobilien und berechnet ihren heutigen Wert unter Verwendung des Diskontierungssatzes. Die hedonische Methode wird bei selbstgenutzten Immobilien eingesetzt und vergleicht objekt- und lagespezifische Merkmale mit Transaktionen aus der Vergangenheit.“
Verkaufskosten, wie Makler-, Notar- und Werbekosten, sowie Kosten für wertsteigernde Investitionen können von der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden.
Durch den Kauf eines Ersatzobjekts innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel 1 bis 5 Jahre, je nach Kanton – kann die Grundstückgewinnsteuer entfallen. Wichtig ist, dass sowohl das neu erworbene Objekt als auch das verkaufte Objekt der Wohnsitz des Verkäufers sind. Diese Regelung gilt auch für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
Der Steuersatz variiert je nach Standort der Immobilie und ihrer Besitzdauer. Die Steuer ist in der Gemeinde oder im Kanton fällig, in dem sich die Immobilie befindet, und die Berechnung des Steuersatzes unterscheidet sich von Kanton zu Kanton.
In der Regel wird die Steuer vom Verkäufer der Immobilie gezahlt, unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder eine juristische Person handelt. Es gibt jedoch Vereinbarungen, bei denen die Steuer zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird.
Die Grundstückgewinnsteuer kann im Todesfall oder beim Kauf einer Ersatzliegenschaft im gleichen Kanton aufgeschoben werden. Falls der Verkäufer den Gewinn innerhalb einer angemessenen Frist in ein gleichartiges Grundstück reinvestiert, entfällt die Steuer für das verkaufte Grundstück. Fast jeder Kanton bietet Ausnahmeregelungen für natürliche Personen an.
Je nach Kanton werden bei der Grundstückgewinnsteuer zwei verschiedene Systeme angewandt: Im monistischen System wird die Steuer auf Gewinne aus Geschäftsliegenschaften erhoben (Kantone BE, BL, BS, JU, NW, SZ, TI, UR, ZH). Im dualistischen System unterliegen Gewinne aus verkauften Geschäftsliegenschaften der Einkommens- oder Gewinnsteuer. Dies kann je nach Kanton unterschiedlich sein.
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