Im Herbst 2020 hat das Schweizer Parlament nach fast dreijähriger Beratung eine Totalrevision des CO2-Gesetzes verabschiedet. Auf diese Weise möchte die Eidgenossenschaft bis zum Jahr 2050 bei Netto-Null-Emissionen landen. Doch welche Inhalte hat das neue CO2-Gesetz, und welche Auswirkungen haben die Massnahmen auf den Immobiliensektor? Hier geben wir Ihnen eine Übersicht.
Die Schweizer Strategie für Netto-Null-Emissionen bis 2050
Eine der Prioritäten des Schweizer Bundesrats besteht darin, dass die Schweiz bis 2050 nur so viele schädliche Treibhausgas-Emissionen verursachen darf, wie durch natürliche und technische Speicher aufgenommen werden kann. Die sogenannte «Netto-Null-Emissionen»-Strategie würde die Schweiz CO2-neutral machen und somit wesentlich zum Klimaschutz beitragen.
Für den Zeitraum von 2012 bis 2020 gab es dafür schon ein CO2-Gesetz. Da dieses jedoch mit Ende 2020 ausläuft und da laut Stände- und Nationalrat ein Gesetz mit strengeren Massnahmen nötig war, kam es zur Totalrevision. Voraussichtlich ist das neue Gesetz ab dem Jahr 2022 gültig.
Je nach Kanton könnte es Übergangsfristen geben, die vor allem für Gebäudebesitzer und Immobilienbauherren relevant sind. Daher empfehlen wir, sich regelmässig beim zuständigen Kanton zu erkundigen. Zudem halten wir Sie selbstverständlich hier auf dem Blog auf dem Laufenden!
Die wichtigsten Inhalte des neuen CO2-Gesetzes
Das aktuelle CO2-Gesetz der Schweiz enthält noch keine Ziele für die Zeit nach 2020. Auch die gesetzlichen Grundlagen, die auf dem Pariser Klimaabkommen von 2015 basieren, fanden keinen Eingang.
Entsprechend hat die parlamentarische Totalrevision die Weichen für die folgenden wichtigen Ziele gestellt:
- Gesetzliche Festschreibung des Pariser Ziels, die Erwärmung mindestens unter 2° Celsius und möglichst unter 1,5° Celsius zu halten
- Halbierung der Emissionen in der Schweiz bis 2030 (zu ¾ im Inland)
- Klimaneutralität bis 2050
Für diese hohen und wichtigen Ziele definiert das neue Schweizer CO2-Gesetz nötige Massnahmen. Dabei werden alle Bereiche abgedeckt, die in der Eidgenossenschaft für CO2-Ausstoss sorgen, was eine wichtige Neuerung darstellt. Nur die Landwirtschaft ist nicht im neuen Gesetz enthalten, da die Klimaziele in diesem Bereich in der Agrarpolitik verortet sind.
Erstmals behandelt das Gesetz auch Massnahmen in CO2-Giganten wie Luftverkehr und Finanzplatz. Zudem erweitert, verstärkt und ergänzt das Gesetz die Massnahmen für CO2-Reduktion in den Bereichen Mobilität und Bauwesen. Hier gelten teils schon Massnahmen, die jedoch zur Erreichung der Klimaziele deutlich strenger werden müssen.
Die folgenden beiden Massnahmen machen das neue CO2-Gesetz der Schweiz aus:
- Höhere Energieeffizienz, etwa bei der Gebäudedämmung
- Umstellung von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien, etwa bei Heizungsanlagen
Die Bedeutung für den Immobiliensektor
Die beiden Grundsätze der höheren Energieeffizienz und des Fokus auf erneuerbare Energien sind für den Immobiliensektor von zentraler Bedeutung. Sowohl neue Bauprojekte als auch vorhandene Gebäude in der Schweiz müssen bis zu bestimmten Zeitpunkten den Vorschriften des CO2-Gesetzes genügen.
Schon heute gilt in der Schweiz der Grundsatz des nachhaltigen Bauens. Vor allem Altbauten tragen jedoch nach wie vor wesentlich zum CO2-Ausstoss des Landes und somit zur unerwünschten Klimaerwärmung bei. Allein die Heizungen der etwa 2,3 Millionen Gebäude in der Eidgenossenschaft sind für 40% der unnötigen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Somit ist der Bereich Heizung und Warmwasser für den Immobiliensektor eine grosse Herausforderung. Der Wechsel von fossilen Brennstoffen wie Gas oder Erdöl hin zu erneuerbaren Energien und Wärmepumpen wird immer wichtiger. Entsprechende Förderprogramme helfen privaten Bauherren und Immobilienbesitzern.
Obwohl noch nicht alle Details feststehen, ist damit zu rechnen, dass die Sanierungsziele für Schweizer Gebäude deutlich an Tempo aufnehmen werden. Derzeit wird pro Jahr nämlich nur etwa 1% des Gebäudebestands saniert. Um bis 2050 alle Gebäude energetisch zu sanieren, ist hingegen eine jährliche Sanierung von 3,3% aller Gebäude ab 2020 nötig.
Darüber hinaus werden Gebäude, die Energie produzieren, statt diese nur zu verbrauchen, an Wichtigkeit zunehmen. Neue Vorschriften für innovative Technologien sowie verschiedene Förderprogramme sind in den nächsten Jahren zu erwarten.
Grundsätze des nachhaltigen Bauens
Derzeit ist es in der Schweiz noch nicht verpflichtend, nachhaltig zu bauen. Jedoch existieren genaue Vorgaben und verschiedene Siegel, die nachhaltig erbaute Immobilien auszeichnen. Zudem profitieren Bauherren von Förderungen, wenn sie durch ihr Gebäude die längerfristigen Energie- und Klimaziele der Schweiz unterstützen.
Grundsätzlich geht es beim nachhaltigen Bauen darum, sparsam mit begrenzten Ressourcen umzugehen und die Natur zu schonen. Dies bezieht sich sowohl auf das Bauen als auch auf das Wohnen. Neben verbesserten Heizungs- und Kühlsystemen geht es beim nachhaltigen Bauen jedoch noch um viele weitere Themen.
Die folgenden Elemente sollten Sie beim nachhaltigen Bauen berücksichtigen:
- Sanierung für eine bessere Dämmung und somit sinkenden Energiebedarf
- Energieproduktion von Gebäuden
- «Graue Energie» in Baustoffen
- Verwertung von Bauabfällen
- Besser designte Bauteile, die weniger Abfall erzeugen (zum Beispiel Stecksysteme statt Klebsysteme)
Auf dem freien Markt haben nachhaltige Immobilien nach wie vor einen recht schwierigen Stand, da sie einen höheren Preis aufweisen. Das Netzwerk Nachhaltiges Bauen Schweiz möchte dies verändern. Gemeinsam mit Unternehmen, Branchenverbänden, Forschungsinstitutionen, Kantonen, Gemeinden und Bundesämtern schafft das Netzwerk Orientierungshilfen für nachhaltiges Bauen.
Zudem gibt es den Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS), der auch eine Zertifizierung von Bauwerken erlaubt. Aktuell sind noch nicht allzu viele Gebäude zertifiziert, aber die Nachfrage nach dem Standard wird spätestens mit dem neuen CO2-Gesetz deutlich steigen. Als Bauherr tun Sie also gut daran, schon heute darauf zu achten, die Standards für nachhaltiges Bauen zu erfüllen.
Zur Bewertung der Nachhaltigkeit eines Bauwerks nutzt der SNBS 44 Kriterien, zu denen unter anderem Ressourcenverfügbarkeit, Bauweise, Verwertbarkeit, graue Energie, Flora und Fauna sowie soziale Themen gehören. Die breite Betrachtung der Auswirkungen einer Immobilie ist essenziell, um dessen CO2-Emissionen zu reduzieren.
Wichtige Hinweise für Immobilienbesitzer
In der Schweiz sind die Kantone schon seit einiger Zeit damit befasst, die Bau- und Energiegesetze anzupassen. Die neuen Massnahmen im CO2-Gesetz sorgen dafür, dass weitere Änderungen zu erwarten sind.
Als Immobilienbesitzer sollten Sie sich daher stets auf dem Laufenden halten. Wenn das CO2-Gesetz wie geplant verabschiedet wird, sind die folgenden Massnahmen wichtig:
- Gebäude dürfen pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und pro Jahr maximal 20 kg CO2-Ausstoss verursachen
- Zur Energiebezugsfläche gehört die beheizte Gebäudefläche (ohne Keller und ohne Estrich)
- Auch beim Kauf einer Immobilie sollten Sie auf das CO2-Gesetz achten – insbesondere das Heizsystem und der Energieträger sollten stimmen
- Halten Sie Ihre Immobilie langfristig auf einem aktuellen Stand, was Technik und Energieeffizienz betrifft, um den Wert des Objekts zu erhalten
Wichtige Hinweise für Häuslebauer
Wenn Sie in nächster Zeit eine Immobilie bauen möchten, ist das neue CO2-Gesetz ebenfalls relevant für Sie. Selbst, wenn noch nicht alle Massnahmen gelten, sollten Sie sich an die Standards des nachhaltigen Bauens halten. So vermeiden Sie spätere Nachbesserungen und kostenintensive Massnahmen wie den Austausch der Heizungsanlage.
Zudem wissen Sie gerade im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität bis 2050, dass eine nachhaltig erbaute Immobilie langfristig ihren Wert behält und sogar steigern kann. Anstatt also nach heute geltenden Regeln zu bauen, ist es sinnvoll, sich an zukünftig geltenden Gesetzen zu orientieren und somit den Entwicklungen ein paar Schritte voraus zu sein.
Sie wünschen sich Hilfe beim Kauf oder Bau einer Immobilie und möchten eine Beratung dazu, wie Sie ein möglichst klimaneutrales Objekt erhalten? Dann nehmen Sie Kontakt auf, wir helfen Ihnen gern weiter:
Jetzt Kontakt aufnehmenAlle Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.