Ende Januar 2022 hat der Schweizer Bundesrat den Kapitalpuffer aktiviert. Als Folge dieses Bundesrat Entscheids müssen Banken ab September 2022 wieder schärfere Vorschriften bei der Vergabe von Wohnbauhypotheken beachten. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hatte den antizyklischen Kapitalpuffer aktiviert, um der Gefahr einer Blasenbildung entgegenzuwirken.
Hier lesen Sie, was der Bundesrat-Entscheid genau umfasst. Was ein Kapitalpuffer eigentlich ist. Welchen Hintergrund die Massnahmen haben und was dies für Immobilienbesitzer und Kaufinteressenten nun bedeutet.
Überblick zum Bundesrat-Entscheid
Trotz der Corona-Krise herrschen auf dem Schweizer Immobilienmarkt seit Jahren relativer Frieden und gesundes Wachstum. Jedoch gibt es einige Hot Spots, wie etwa Zürich, an denen Angst vor einer lokalen Immobilienblase herrscht. Die SNB hat zudem schon länger vor einer allgemeinen Überhitzungstendenz auf dem Schweizer Immobilienmarkt gewarnt – denn irgendwann kommt der Punkt, an dem die Preise und damit auch die aufgenommenen Hypotheken zu hoch sind.
Ende Januar 2022 haben SNB, die Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Bundesrat dann gemeinsam auf Grundlage des Risikomonitors 2021 beschlossen, dass erhöhte Risiken in der Schweizer Finanzbranche zu sehen sind. Um drohenden Kreditausfällen vorzubeugen, haben sie den Kapitalpuffer aktiviert.
Dieser sektorielle, antizyklische Kapitalpuffer umfasst 2,5 Prozent der risikogewichteten Positionen, die im Schweizer Immobiliengeschäft grundpfandgesichert sind. Am 26. Januar 2022 stimmte der Schweizer Bundesrat dieser Massnahme zu.
Laut Bundesrat-Entscheid müssen Schweizer Banken ab September 2022 zusätzliche Eigenmittel für Hypotheken in Höhe von 2,5 Prozent bereithalten. So soll Risiken entgegengewirkt werden, indem Banken widerstandsfähiger und sicherer sind. Zudem beugt der Kapitalpuffer einer weiteren Verschärfung der Situation auf dem Markt vor.
Darüber hinaus sind weitere Massnahmen in Prüfung, die das steigende Hypothekarkreditvolumen sowie die anziehenden Wohnliegenschaftspreise regulieren sollen. Allerdings teilte die SNB mit, dass sie den Hypothekar- und Immobilienmarkt zunächst aufmerksam beobachten und prüfen würde, bevor eventuell weitere Massnahmen zur Finanzstabilität kommen könnten.
Kapitalpuffer – was ist das?
Der Kapitalpuffer ist ein Instrument, das aus früheren Finanzkrisen stammt. Er ermöglicht es Banken, eventuelle Kreditausfälle in Folge einer platzenden Immobilienblase zu überstehen. Zum ersten Mal wurde er antizyklische Kapitalpuffer im Jahr 2013 aktiviert. Seit 2014 mussten Banken für jede Hypothek eine Sicherheit in Höhe von 2 Prozent der Hypothek beiseitelegen.
Mit Beginn der Corona-Krise im Frühjahr 2020 wurde der antizyklische Kapitalpuffer in der Schweiz per Bundesrat-Entscheid deaktiviert. Dies war Teil eines Massnahmenpakets von Bund, Nationalbank und Finma. Denn ohne Kapitalpuffer haben Banken einen grösseren Spielraum, um Kredite an Unternehmen zu vergeben. Und das war vor allem während der Corona-Krise essenziell für die Wirtschaftsförderung.
Die aktuelle Reaktivierung des antizyklischen Kapitalpuffers liegt mit 2,5 Prozent. Und damit um 0,5 Prozent höher als bei der Deaktivierung im März 2020. Damit schöpfen Banken den möglichen Rahmen für den antizyklischen Puffer aus.
Hintergrund für den neuen Beschluss
Der Bundesrat hat seinen Entscheid zur Kapitalpuffer-Aktivierung damit begründet, dass die Gründe für die Deaktivierung nicht mehr gegeben sind. Laut SNB sind keine Anzeichen von Kreditverknappung bei Unternehmen mehr zu sehen. Darüber hinaus soll der Kapitalpuffer dabei helfen, die Widerstandskraft des Schweizer Bankensektors zu stärken.
Es handelt sich um eine Korrektur, die Ungleichgewichten entgegenwirken soll. Die SNB hat die Aktivierung des Kapitalpuffers beantragt und der Bundesrat hat dem Antrag stattgegeben. Eine langsame Korrektur mit dem antizyklischen Kapitalpuffer ist laut Bundesrat sinnvoller als eine starke Korrektur bei unerwartet hohem Zinsanstieg.
Bedeutet dies, dass die Schweiz vor einer Immobilienblase steht?
Nein, es ist momentan kein Anlass zur Panik gegeben. Jedoch gibt es eine gewisse Verwundbarkeit auf dem Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt. Entsprechend prüft die SNB schon länger, ob der antizyklische Kapitalpuffer reaktiviert werden sollte. Nun war auch der Bundesrat bereit für diesen Schritt zum Schutz der Märkte.
Was bedeutet das für Immobilienkäufer?
Wer bereits eine laufende Hypothek hat, kann sich entspannen. An den Kreditbedingungen dürfte sich nichts ändern. Der antizyklische Kapitalpuffer hat jedoch Auswirkungen auf Kreditnehmer, die ab Ende September 2022 eine Hypothek beantragen. Denn da die Banken ab dann höhere Eigenmittel halten müssen, werden Hypotheken etwas teurer.
Aufgrund der höheren Preise werden Banken zudem etwas mehr Widerwillen zeigen, wenn es um die Vergabe von Hypotheken geht. Wer mit ausreichend Eigenkapital einen Kredit beantragt, dürfte trotzdem kein Problem haben. Aber so günstig wie in den letzten Jahren werden Hypotheken aufgrund des Kapitalpuffers nicht mehr sein.
Übrigens: Mehr über die Entwicklung der Immobilienpreise in der Schweiz sehen Sie in diesem Rückblick auf die Preise im Jahr 2021, inklusive Prognose für 2022.
Laut Money Today bedeutet dies jedoch nicht unbedingt, dass Immobilien in der Schweiz teurer werden. Denn die Nachfrage nach Liegenschaften wird hoch bleiben. Da neben Banken auch Versicherer und institutionelle Investoren Kapital für den Liegenschaftskauf geben, werden selbst die Aufschläge bei Hypotheken, laut Einschätzung der Experten, niedrig ausfallen. Denn der Markt ist zu heiss umkämpft, um allzu hohe Gebühren zu erlauben.
Für Kaufwillige bedeutet das nach wie vor: Der Immobilienkauf wird auch über Ende September 2022 sehr gut möglich, wenn auch vielleicht ein wenig teurer sein. Wie immer gilt es, eine Immobilie in guter Lage mit stabilem Wertzuwachs zu wählen. Zudem sollten Sie sich fortlaufend über die aktuelle Lage auf dem Markt informieren. Denn obwohl die Immobilienblase nicht vor dem Platzen steht, herrscht keine vollkommene Entspannung.
Dank Kapitalpuffer wissen wir jedoch, dass Bundesrat, SNB und Finma die Lage sehr gut im Blick haben und bei Bedarf weitere vorbeugende Massnahmen treffen werden.
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