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Streitpunkt Ordnung im Treppenhaus – was darf abgestellt werden?

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* Dies ist eine digitale Stimme. Einige Texte werden möglicherweise nicht perfekt ausgesprochen.

 

Ordnung im Treppenhaus ist ein häufiger Streitpunkt in Miethäusern. Denn viele Mieter möchten in diesen Gemeinschaftsflächen gern ihre Schuhe abstellen, dekorative Pflanzen halten oder ihren Kinderwagen parken. Doch dürfen diese Objekte laut Hausordnung eigentlich im Treppenhaus abgestellt werden?

Hier lesen Sie, was das Schweizer Mietrecht zum Thema Ordnung im Treppenhaus sagt, warum die korrekte Nutzung von Gemeinschaftsflächen besonders wichtig ist, und was Sie eben nicht abstellen dürfen. Ausserdem gehen wir auf erlaubte Objekte, Sondererlaubnisse und den besten Umgang mit Nachbarn, die sich nicht an die Regeln halten, ein.

Grundlagen zum Abstellen im Treppenhaus

Das Treppenhaus ist eine wichtige gemeinschaftliche Fläche, ähnlich wie Waschräume und Kellerräume. Zu viele Objekte im Treppenhaus bringen zwei wesentliche Probleme mit sich:

  • Sie stören Hauswarte bei der Reinigung der Treppe.
  • Sie versperren das Treppenhaus als Fluchtweg.

Aus diesen beiden Gründen gilt in der Schweiz grundsätzlich, dass Sie ausser einer Fussmatte keine Gegenstände im Treppenhaus ablegen oder abstellen dürfen. Solange im Mietvertrag nichts anderes steht, zählt das Treppenhaus nicht zu Ihrer Wohnung. Daher dürfen Sie die Ordnung im Treppenhaus auch nicht für private Zwecke, wie etwa die Aufbewahrung von Schuhen, stören. 

Hauswarte sind dafür zuständig, den Brandschutz und die Ordnung in Häusern und Gemeinschaftsflächen zu gewährleisten. Als Vermieter sollten Sie dies regelmässig überprüfen, da Sie im Zweifelsfall bei versperrten Fluchtwegen ebenfalls befragt werden können. Die Nutzbarkeit des Treppenhauses ist im Interesse aller Nachbarn, denn schliesslich sollen im Notfall Feuerwehrleute oder Ärzte problemlos und schnell durch das Treppenhaus kommen. 

Darüber hinaus sollten Sie als Eigentümer darauf achten, dass das Treppenhaus nicht durch Lärm oder übliche Gerüche gestört wird. Dazu gehört, dass keine Müllsäcke dort aufbewahrt werden dürfen. Auch ein Rauchverbot gilt inzwischen überall in Treppenhäusern. Wichtig: Alle Regelungen rund um das Treppenhaus und andere Gemeinschaftsflächen sollten Sie in der Hausordnung festhalten. Alle Mieter erhalten bei Unterschrift des Mietvertrags eine Kopie der Hausordnung, die zusätzlich im Treppenhaus aushängen sollte. Auf Basis dieser Hausordnung dürfen Sie als Vermieter die Mieter bei Bedarf schriftlich mahnen und notfalls mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Monatsende eine Kündigung aussprechen.

Was darf ich im Treppenhaus abstellen?

Laut Mietrecht dürfen Sie in Treppenhäusern nur Fussmatten ablegen. Denn laut Gesetz sind Treppenhäuser ausschliesslich für ihren eigentlichen Zweck zu benutzen. Daher ist es besonders wichtig, zu garantieren, dass alle Bewohner ohne Hindernisse zu ihrer Wohnung gelangen. 

Sollten Sie Objekte wie etwa einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Treppenhaus abstellen wollen, gibt es dafür in einigen Fällen Sonderregelungen. Sie können sich etwa vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass eine weiterreichende Nutzung aus guten Gründen erlaubt wird. Auch hier gilt immer, dass eine Behinderung des Durchgangs im Treppenhaus streng verboten ist. 

Als Eigentümer eines Mehrfamilienhauses ist es sinnvoll, sehr vorsichtig mit Sondergenehmigungen umzugehen. Denn falls Sie einem Nachbarn das Aufstellen eines Schuhgestells oder das Aufbewahren von Kinderwagen vor der Tür erlauben, dürfen Sie anderen Nachbarn, die denselben Wunsch aussprechen, keine Ablehnung erteilen. Bei Objekten wie einer dekorativen Pflanze können Sie als Vermieter Kulanz zeigen.

In allen Fällen müssen die folgenden Grundsätze aus der Brandschutzrichtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen berücksichtigt werden:

  • Die Mindestbreite von Fluchtwegen im Treppenhaus muss 1,2 Meter betragen.
  • Gewendelte Treppen müssen mindestens 1,5 Meter Breite bieten.

Türen müssen eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 0,9 Metern haben.

Was darf nicht im Treppenhaus stehen? 

Wie Sie sehen, dürfen Sie in den meisten Fällen gar nichts im Treppenhaus aufbewahren, obwohl Sondergenehmigungen grundsätzlich möglich sind. Darüber hinaus gibt es jedoch Objekte und bestimmte Materialien, die im Treppenhaus immer verboten sind. Auch der Vermieter darf die Lagerung der folgenden Objekte unter keinen Umständen erlauben:

  • Pflanzen aus Kunststoff
  • Brennholz
  • Altpapier
  • Gasflaschen
  • Decken- und Wandverkleidungen
  • Brennbare Teppiche
  • Hausrat 
  • Sperrige oder schwere Gegenstände

Dabei ist die Lagerung dieser Objekte und Materialien verboten. Ein kurzfristiger Transport durch das Treppenhaus sowie das kurze Abstellen vor der eigenen Wohnungstür sind hingegen erlaubt. In jedem Fall müssen Fluchtwege und Feuerlöscher unbedingt freigehalten werden. 

Übrigens: Selbst, wenn Sie etwa für ein Schuhregal eine Genehmigung vom Vermieter eingeholt haben, kann dieser die Genehmigung auch wieder zurückziehen, wenn es dafür einen guten Grund gibt. Stellen Sie sich daher am besten darauf ein, gar nichts vor Ihrer Wohnungstür zu lagern.

Was darf auf dem Laubengang stehen? 

Der Laubengang ist der Raum zwischen der Trottoirkante und der Wohnungstür. Er verbindet den öffentlichen mit dem privaten Raum und befindet sich fast immer im Eingangsbereich eines Hauses. Dabei ist mindestens eine Seite des Laubengangs nach aussen hin offen. 

Der Laubengang ist ein Gemeinschaftsbereich, weshalb auch hier gilt, dass weder Schuhe noch Kinderwägen, Blumen oder Regale ohne Genehmigung abgestellt werden dürfen. Jedoch können Sie auch bei einem Laubengang Ihren Vermieter nach einer Erlaubnis fragen. Da der Laubengang direkt mit der frischen Luft verbunden ist, besteht hier manchmal eine bessere Chance auf die Genehmigung. 

Auch der Hauswart gibt Auskunft darüber, was im Laubengang erlaubt ist und was nicht. Beachten Sie, dass neben dem allgemeinen Abstellverbot auch ein Grundsatz der Rücksicht gilt: Vermeiden Sie es daher, hier laute Geräusche oder unangenehme Gerüche zu erzeugen und verhalten Sie sich respektvoll und ruhig.

Wo stelle ich Velos und Kinderwagen am besten ab? 

Auf Schuhe und Pflanzen im Treppenhaus können viele von uns bei Bedarf problemlos verzichten. Bei Kinderwägen und Velos sieht es jedoch anders aus, da in vielen Wohnungen schlicht kein Platz für diese eher sperrigen Objekte ist. Dies ist jedoch noch keine Garantie dafür, dass Sie diese Gegenstände im Treppenhaus abstellen dürfen.

Fragen Sie beim Einzug zunächst den Vermieter und den Hauswart, ob es entsprechende Abstellbereiche gibt. Viele Häuser bieten unter der Treppe, im Keller oder in Korridoren, die nicht ins Freie führen, geeignete Plätze für Velos und Kinderwägen. 

Beachten Sie, dass, dass bei Abschluss des Mietvertrags der «wie gesehen, so gemietet» Grundsatz gilt. Wenn also bei Vertragsabschluss kein Abstellplatz für Velos oder Kinderwägen vorgesehen war, haben Sie darauf auch kein Anrecht – es sei denn, Sie haben im Mietvertrag etwas anderes vereinbart. 

Auf der anderen Seite gilt laut Artikel 256 des Obligationenrechts, dass Mietobjekte «zum vorausgesetzten Gebrauch tauglich» sein müssen. Für Wohnungen, die an Familien mit Kleinkindern vermietet werden, ist daher ein Abstellplatz ein wichtiger Anspruch. Das Recht ist hier nicht ganz eindeutig, aber Mieter erhalten oft Recht, wenn Sie auf einem Abstellplatz für Kinderwägen bestehen.

Tipps für den Umgang mit Störenfrieden

Als Vermieter werden Sie oft zuerst angesprochen, wenn es Konflikte zwischen den Mietern gibt. Dabei geht es in vielen Fällen um störende Schuhgestelle, blockierte Fluchtwege, unzulässig abgestellte Kinderwägen oder unangenehme Geräusche oder Gerüche im Treppenhaus. Sie sind dafür zuständig, durch ein Gespräch mit dem Störenfried und notfalls durch eine Mahnung mit (wenn nötig) darauffolgender Kündigung für Ordnung zu sorgen. 

Tipp

Auch der Immobilienbewirtschafter, der sich um die Verwaltung der Immobilie kümmert, kann störende Mieter zur Ordnung bitten. Dies ist ein direkter Weg, um auch ohne Beschwerden anderer Mieter schnell dafür zu sorgen, dass Gefahren oder Ärgernisse entfernt werden.

Als Mieter können Sie zunächst versuchen, mit dem Nachbarn ins Gespräch zu kommen. Dies ist im Interesse des nachbarschaftlichen Verhältnisses oft eine bessere Methode als der direkte Gang zum Vermieter. Laden Sie den Nachbarn daher einfach auf einen Kaffee ein und überlegen Sie gemeinsam, wie Sie den Konflikt darum, was im Treppenhaus abgestellt werden darf und was nicht, am besten lösen können.

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