Keyfacts:
- Bei einer Scheidung sind Eigentumsformen und Güterstände entscheidend für die Aufteilung des Wohneigentums.
- Steuerliche Aspekte wie Grundstückgewinnsteuer, Eigenmietwert und Schuldzinsenabzug sollten berücksichtigt werden.
- Frühzeitige Beratung durch Experten hilft, faire und tragbare Lösungen zu finden.
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern wirft auch wichtige Fragen zum gemeinsamen Wohneigentum auf. Neben der psychischen Belastung müssen rechtliche, finanzielle und steuerliche Aspekte geklärt werden.
Güterstände und Eigentumsformen in der Schweiz
In der Schweiz wird die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung durch das Zivilgesetzbuch (ZGB) geregelt. Die drei Güterstände bestimmen, wie das gemeinsame Vermögen verteilt wird:
- Errungenschaftsbeteiligung: Der Standardgüterstand ohne Ehevertrag: Während der Ehe erworbenes Vermögen wird geteilt, während Eigengut (z. B. Erbschaften) beim jeweiligen Ehepartner bleibt.
- Gütertrennung: Das Vermögen bleibt strikt getrennt; jeder Partner behält sein Eigentum. Diese Regelung erfordert einen Ehevertrag.
- Gütergemeinschaft: Gesamtgut gehört beiden Partnern gemeinsam und wird bei einer Scheidung aufgeteilt. Details werden im Ehevertrag festgelegt.
Auch für Konkubinatspaare gelten spezifische Regelungen zur Vermögensaufteilung, da sie nicht durch die Güterstände des ZGB abgedeckt sind. Hier ist es wichtig, vertragliche Vereinbarungen zu treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Weitere Details zu diesem Thema finden Sie im Blog “Immobilie im Konkubinat”.
Neben den Güterständen spielen auch die Eigentumsformen eine entscheidende Rolle für den Umgang mit dem Wohneigentum.
- Alleineigentum: Gehört die Immobilie einem Ehepartner allein, bleibt sie auch nach der Scheidung in dessen Besitz.
- Miteigentum: Beide Ehepartner sind mit bestimmten Anteilen im Grundbuch eingetragen. Diese Anteile können unterschiedlich sein und werden bei einer Scheidung entsprechend geregelt.
- Gesamteigentum: Die Immobilie gehört beiden Partnern gemeinsam, ohne festgelegte Anteile. Entscheidungen über die Immobilie müssen gemeinsam getroffen werden.
Wie weiter mit der gemeinsamen Immobilie?
Je nach individueller Situation und Vereinbarung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
1. Verkauf der Immobilie
Die Liegenschaft wird verkauft, und der Erlös nach Abzug der Verbindlichkeiten gemäss den Eigentumsanteilen aufgeteilt. Eine pragmatische Lösung, insbesondere wenn keiner der Partner die Immobilie alleine finanzieren kann oder möchte. Allerdings fallen unter Umständen Grundstückgewinnsteuern an.
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2. Übernahme durch einen Ehepartner
Ein Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den anderen entsprechend deren Anteil aus. Hierbei muss die finanzierende Bank prüfen, ob der verbleibende Partner die Hypothek allein tragen kann. Diese Lösung führt nicht zu einer sofortigen Besteuerung des Grundstückgewinns, da sie als steueraufschiebende Veräusserung gilt.
3. Fortführung des gemeinsamen Eigentums
Behalten die Partner die Immobilie, beispielsweise zur Vermietung. So ist eine schriftliche Vereinbarungen über die Verwaltung und die Aufteilung der Einnahmen sowie der laufenden Kosten zu vereinbaren.
4. Unentgeltliche Überlassung
In seltenen Fällen bleibt einer der Ehepartner kostenlos in der Immobilie wohnen, während der andere seinen Anteil hält. Diese Regelung wird im Scheidungsurteil festgelegt und eignet sich vor allem, wenn Kinder betroffen sind.
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Was passiert mit einer gemeinsamen Hypothek?
Eine gemeinsame Hypothek erfordert bei einer Scheidung klare Regelungen. Die folgenden Szenarien sind möglich:
- Aufteilung der Hypothek: In seltenen Fällen wird die Hypothek zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Dies ist komplex und erfordert eine Änderung des Hypothekenvertrags.
- Rückzahlung durch Verkauf: Die Hypothek wird mit dem Verkaufserlös getilgt. Der verbleibende Erlös wird aufgeteilt.
- Übernahme durch einen Partner: Ein Partner übernimmt die gesamte Hypothek. Dies setzt die Zustimmung der Bank voraus.
Steuerliche Aspekte bei einer Scheidung
Die steuerlichen Konsequenzen einer Scheidung hängen stark von der gewählten Lösung für die Immobilie ab. Beim Verkauf der Immobilie wird in der Regel die Grundstückgewinnsteuer erhoben, die je nach Kanton und Höhe des Gewinns unterschiedlich ausfällt. Wenn ein Ehepartner in der Immobilie verbleibt, muss dieser den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Zusätzlich können die Schuldzinsen entsprechend den Eigentumsverhältnissen und der Nutzung der Immobilie steuerlich geltend gemacht werden. Diese Faktoren sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Beispiel zur Verdeutlichung
Herr und Frau Huber besitzen eine gemeinsame Immobilie mit einem Steuerwert von CHF 1.200.000 und einer Hypothek von CHF 620.000. Frau Huber bleibt vorerst im Haus wohnen, während Herr Huber die Schuldzinsen von CHF 16.000 übernimmt und monatlich CHF 2.000 Alimente zahlt. Diese Regelung beeinflusst sowohl die Vermögens- als auch die Einkommenssteuer beider Partner.

Fazit
Die Regelung des Wohneigentums bei einer Scheidung erfordert eine sorgfältige Planung und Beratung. Neben rechtlichen Aspekten sollten auch steuerliche Konsequenzen berücksichtigt werden. Eine frühzeitige Einbindung von Experten wie Anwälten und Finanzberatern kann helfen, eine faire und tragbare Lösung für beide Seiten zu finden.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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